Betriebliche Altersvorsorge (bAV) 2026
Bei der bAV zahlen Sie (Entgeltumwandlung) und/oder Ihr Arbeitgeber Beiträge in eine Versorgung ein. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Höchstbeträge 2026
Die Grenzen hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (101.400 € im Jahr 2026):
| Jahr | Monat | |
|---|---|---|
| Steuerfrei (8 % der BBG, § 3 Nr. 63 EStG) | 8.112 € | 676 € |
| Sozialabgabenfrei (4 % der BBG) | 4.056 € | 338 € |
Arbeitgeberzuschuss
Bei Entgeltumwandlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG. Im Alter sind die Leistungen in der Regel voll steuerpflichtig. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind sie beitragspflichtig; für die Krankenversicherung gilt bei Pflichtversicherten ein monatlicher Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 also 197,75 € (§ 226 Abs. 2 SGB V; Bezugsgröße 3.955 €). In der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze in gleicher Höhe.