Rürup-Rente (Basisrente) 2026

Die Rürup- oder Basisrente wird vor allem von Selbstständigen und Beschäftigten mit hohem Einkommen genutzt, weil sie keinen Zugang zu Riester oder bAV haben oder hohe Beiträge steuerlich absetzen können. Sie wird lebenslang als Rente gezahlt und ist weder vererbbar noch beleihbar.

Steuervorteil

Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar. Der Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG); 2026 ergeben sich daraus 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für Verheiratete. Beiträge zur gesetzlichen Rente werden angerechnet. (Berechnung: Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV 2026 von 124.800 € × Beitragssatz 24,7 %.)

Besteuerung im Alter

Die Renten werden nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (§ 22 EStG). Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente; 16 % der ersten vollen Jahresrente bleiben als fester Betrag steuerfrei. Durch das Wachstumschancengesetz steigt der Anteil seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahrgang; 100 % gelten erst ab Rentenbeginn 2058.