Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung zahlt ab Rentenbeginn eine lebenslange Rente; eine staatliche Zulage gibt es nicht. Wie hoch die Rente ausfällt, ist nur bei klassischen Tarifen teilweise garantiert. Es gibt klassische Tarife mit Garantiezins und fondsgebundene Tarife.
Besteuerung
- Lebenslange Rente: nur der Ertragsanteil wird besteuert; er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab (z. B. 18 % bei Beginn mit 65, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).
- Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab 62 (Verträge ab 2012; bei Abschluss 2005–2011 ab 60): die Hälfte des Ertrags ist steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG). Für Verträge vor 2005 gilt altes Recht; Kapitalleistungen sind dort unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Worauf achten
Abschluss- und Verwaltungskosten mindern die Rendite. Wie stark, zeigt die Kennzahl Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Der Höchstrechnungszins für Neuverträge mit Zinsgarantie beträgt seit 1. Januar 2025 1,0 % (vorher 0,25 %, § 2 DeckRV).