Rente mit 63
Die „Rente mit 63“ heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt 45 Jahre Wartezeit voraus und ist abschlagsfrei. Die Altersgrenze steigt aber schrittweise.
| Jahrgang | Abschlagsfrei ab |
|---|---|
| 1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Mit 35 Jahren Wartezeit (Altersrente für langjährig Versicherte) ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, dann aber mit Abschlag von 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze (höchstens 14,4 %).